Über 300
betreute Haushalte
Spezialisierte Haushaltsreinigung für pflegebedürftige Menschen
Professionelle Haushaltsreinigung für mehr Entlastung im Alltag. Diskret, zuverlässig und auf Wunsch direkt mit der Pflegekasse abrechenbar.
Kostenfrei · unverbindlich · persönlich
betreute Haushalte
§ 45a SGB XI
mit der Pflegekasse
Niedersachsen
Für Angehörige
Zwischen Arztterminen, Einkäufen, Telefonaten und dem eigenen Alltag bleibt oft auch die Reinigung an den Angehörigen hängen.
First Wisch übernimmt diese Aufgaben zuverlässig und respektvoll. Damit Sie die Zeit mit Ihren Angehörigen einfach unbeschwert nutzen können.
Entlastung unverbindlich besprechenGut zu wissen
Häufig bleibt der Entlastungsbetrag ungenutzt, weil viele Familien die Möglichkeiten zur Unterstützung im Haushalt noch nicht kennen.
Gemeinsam klären wir, was Ihre Pflegekasse übernimmt und helfen bei den Unterlagen.
Der Entlastungsbetrag ist auch für anerkannte Unterstützung im eigenen Haushalt vorgesehen.
Nicht genutzte Beträge können übertragen werden. Wir prüfen den aktuellen Stand mit Ihnen.
Mit einem Pflegegrad steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag zu.
Diesen können Sie für anerkannte Unterstützungsleistungen im Haushalt nutzen.
Wir beraten Sie persönlich und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wählen Sie eine Leistung aus, um alle enthaltenen Arbeiten zu sehen.
Von der ersten Frage bis zur regelmäßigen Reinigung begleiten wir Sie persönlich.
Kontaktieren Sie uns bequem online oder telefonisch.
Wir besprechen Ihren Bedarf und klären alle Fragen.
Wir vereinbaren einen passenden Termin und führen die Reinigung zuverlässig durch.
Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Persönliche Details klären wir anschließend gemeinsam.
Eigene Frage stellenJa, anerkannte Reinigungsleistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass ein Pflegegrad vorliegt, die Person zu Hause lebt und ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter beauftragt wird.
Für die Abrechnung über die Pflegekasse benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Liegt noch kein Pflegegrad vor, erklären wir Ihnen gern die nächsten Schritte. Eine private Beauftragung ist ebenfalls möglich.
Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag muss nicht noch einmal gesondert beantragt werden. Er entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Abrechnung werden jedoch Nachweise und Unterlagen benötigt, dabei unterstützen wir Sie.
Im Rahmen Ihres verfügbaren Anspruchs entstehen Ihnen für übernommene Leistungen keine eigenen Kosten. Sollte eine gewünschte Leistung nicht oder nicht vollständig von der Pflegekasse übernommen werden, besprechen wir mögliche private Kosten vorher offen mit Ihnen.
Nein, der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu anderen Leistungen der häuslichen Pflege gewährt. Die Nutzung des Entlastungsbetrags führt nicht automatisch zu einer Kürzung des Pflegegeldes.
Nicht genutzte Beträge können angespart und später eingesetzt werden. Verbleibende Beträge eines Kalenderjahres können grundsätzlich noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.
Ja, angespartes Budget kann häufig für einen umfangreicheren Einsatz verwendet werden. Voraussetzung ist, dass genügend Budget vorhanden ist und die geplanten Reinigungsleistungen anerkannt und abrechenbar sind. Das klären wir vor dem Termin.
Den aktuellen Stand erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse. Auf Wunsch klären wir gemeinsam, welche Informationen benötigt werden. Bei direkter Abrechnung sollten Sie regelmäßig Leistungsnachweise oder Abrechnungsübersichten erhalten, damit Ihr verfügbares Budget nachvollziehbar bleibt.
Nein, bei einer direkten Abrechnung müssen Sie nicht in Vorkasse gehen. Dafür wird eine Abtretungserklärung benötigt, mit der Sie uns erlauben, die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen.
Ja, Angehörige können die Beratung und Terminplanung übernehmen. Verträge und Abrechnungsunterlagen werden von der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben.
Ja, wir planen möglichst mit einer festen Bezugsperson. So bleiben Ihre Wünsche, Abläufe und die Besonderheiten Ihres Zuhauses vertraut. Sollte eine Vertretung nötig sein, informieren wir Sie.
Damit wir gründlich arbeiten können, sollten die zu reinigenden Bereiche gut zugänglich und nicht vollständig zugestellt sein. Geräte und professionelle Reinigungsmittel bringen wir mit.
Ein Gespräch kann vieles leichter machen
Viele Möglichkeiten zur Entlastung werden erst spät entdeckt. Ein kurzer Austausch genügt, um herauszufinden, was in Ihrer Situation möglich ist.
Kostenfrei, unverbindlich und persönlich.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.