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Rechtliches

Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen von First Wisch.

Impressum AGB

Anbieterkennzeichnung

Angaben gemäß § 5 DDG:

First Wisch
Inhaber: Safet Demiri
Glas- und Gebäudereiniger
Mühlenstraße 23
49324 Melle

Kontakt

Telefon: 0179 6030903

E-Mail: info@first-wisch.de

Website: first-wisch.de

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

für Reinigungs- und Unterstützungsleistungen in Privathaushalten

Stand: 17. Juli 2026

Inhalt

  1. § 1 Anbieter und Geltungsbereich
  2. § 2 Gegenstand und Umfang der Leistungen
  3. § 3 Anfrage und Vertragsschluss
  4. § 4 Durchführung der Leistungen und eingesetztes Personal
  5. § 5 Mitwirkungspflichten der Kundinnen und Kunden
  6. § 6 Schlüssel und Zugangsmittel
  7. § 7 Arbeitsmittel und Reinigungsprodukte
  8. § 8 Abrechnung über die Pflegekasse
  9. § 9 Preise, Rechnungen und Zahlung
  10. § 10 Termine, Absagen und fehlender Zugang
  11. § 11 Leistungsnachweise, Beanstandungen und Nachbesserung
  12. § 12 Vertragsdauer und Kündigung
  13. § 13 Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern
  14. § 14 Haftung
  15. § 15 Leistungshindernisse und höhere Gewalt
  16. § 16 Vertraulichkeit und Datenschutz
  17. § 17 Verbraucherstreitbeilegung
  18. § 18 Schlussbestimmungen

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter und Vertragspartner ist:

First Wisch
Inhaber: Safet Demiri
Glas- und Gebäudereiniger
Mühlenstraße 23
49324 Melle
Telefon: 0179 6030903
E-Mail: info@first-wisch.de

nachfolgend „First Wisch“ genannt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Reinigungsleistungen in Privathaushalten sowie für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, insbesondere im Zusammenhang mit § 45a und 45b Abs.1 Nr.4 SGB XI.

Die AGB gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Für gewerbliche Gebäudereinigungsaufträge, Franchiseverträge, Kooperationsverträge und sonstige unternehmerische Verträge gelten gesonderte Vereinbarungen.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, im Reinigungsplan oder im jeweiligen Dienstleistungsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Gegenstand und Umfang der Leistungen

First Wisch erbringt die im jeweiligen Angebot, Dienstleistungsvertrag oder Reinigungsplan vereinbarten Reinigungsleistungen.

Zum möglichen Leistungsumfang gehören insbesondere:

  • regelmäßige Reinigung von Küche, Badezimmer, WC, Böden und Oberflächen,
  • Staubsaugen und Bodenreinigung,
  • Reinigung von Türen, Fußleisten, Heizkörpern und Lichtschaltern,
  • Glas- und Fensterreinigung,
  • Reinigung von Fensterrahmen und Fensterbänken,
  • Reinigung von Wintergärten und Terrassenüberdachungen,
  • Reinigung von Rollläden, Jalousien und Lamellen,
  • Grund- und Intensivreinigungen,
  • Reinigung schwer erreichbarer Stellen und Arbeiten in der Höhe, soweit diese sicher durchgeführt werden können.

Maßgeblich ist ausschließlich der im Einzelfall vereinbarte Leistungsumfang. Angaben auf der Website, in Broschüren oder im allgemeinen Leistungskatalog stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

First Wisch erbringt keine körperbezogenen Pflegeleistungen, keine medizinische Behandlungspflege, keine Medikamentengabe und keine sonstigen Tätigkeiten, die einem ambulanten Pflegedienst oder medizinischem Fachpersonal vorbehalten sind.

Ebenfalls nicht zum gewöhnlichen Leistungsumfang gehören insbesondere:

  • Schädlingsbekämpfung,
  • Beseitigung von Asbest oder anderen Gefahrstoffen,
  • umfangreiche Schimmelbeseitigung,
  • Reinigung infektiöser oder gesundheitsgefährdender Verunreinigungen,
  • Entsorgung von Spritzen, medizinischen Abfällen oder Körperflüssigkeiten,
  • Entrümpelungen und Sperrmüllentsorgung,
  • Renovierungs-, Reparatur- oder Gartenarbeiten,
  • Personenbeförderung.

Entsprechende Sonderleistungen werden nur durchgeführt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden, First Wisch über die erforderlichen Voraussetzungen verfügt und eine sichere Durchführung möglich ist.

§ 3 Anfrage und Vertragsschluss

Das Absenden eines Kontakt- oder Beratungsformulars auf der Website ist unverbindlich und stellt noch keine kostenpflichtige Beauftragung dar.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn:

  • die Kundin oder der Kunde ein individuelles Angebot von First Wisch annimmt,
  • ein Dienstleistungs- oder Reinigungsvertrag unterzeichnet wird oder
  • First Wisch einen Auftrag ausdrücklich in Textform bestätigt.

Telefonische oder mündliche Nebenabreden werden Vertragsbestandteil, wenn sie von First Wisch bestätigt werden oder nachweislich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.

Vor Vertragsschluss erhält die Kundin oder der Kunde Informationen über den vorgesehenen Leistungsumfang, die Preise, die geplante Abrechnung und gegebenenfalls bestehende Kündigungs- und Widerrufsrechte.

§ 4 Durchführung der Leistungen und eingesetztes Personal

First Wisch führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht, sorgfältig und unter Beachtung der berechtigten Interessen der Kundin oder des Kunden aus.

First Wisch entscheidet über die Auswahl der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. First Wisch darf zur Leistungserbringung geeignete Beschäftigte und sorgfältig ausgewählte Erfüllungsgehilfen einsetzen.

First Wisch bemüht sich bei regelmäßigen Einsätzen um eine feste Bezugsperson. Ein Anspruch darauf, dass ausnahmslos dieselbe Person eingesetzt wird, besteht insbesondere bei Krankheit, Urlaub, Personalwechsel oder sonstigen betrieblichen Erfordernissen nicht.

Eine notwendige Vertretung wird nach Möglichkeit vorher angekündigt und über die vereinbarten Besonderheiten des Haushalts informiert.

Vereinbarte Uhrzeiten können sich aufgrund von Verkehrsverhältnissen, vorherigen Einsätzen oder unvorhersehbaren Umständen in einem angemessenen Umfang verschieben. Bei wesentlichen Verzögerungen wird die Kundin oder der Kunde informiert.

First Wisch ist berechtigt, einzelne Arbeiten abzulehnen oder abzubrechen, wenn deren Durchführung eine konkrete Gefahr für Personen, Tiere oder Sachen darstellen würde.

§ 5 Mitwirkungspflichten der Kundinnen und Kunden

Die Kundin oder der Kunde stellt sicher, dass First Wisch zum vereinbarten Termin Zugang zu den zu reinigenden Räumen erhält.

Soweit erforderlich, sind Strom, warmes und kaltes Wasser sowie geeignete Nutzungsmöglichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

First Wisch ist vor Beginn der Arbeiten insbesondere zu informieren über:

  • empfindliche oder vorgeschädigte Oberflächen,
  • besondere Pflege- oder Herstellerhinweise,
  • lose oder beschädigte Gegenstände,
  • nicht erkennbare technische Mängel,
  • vorhandene Alarmanlagen,
  • Allergien oder Unverträglichkeiten gegenüber Reinigungsmitteln,
  • ansteckende Erkrankungen im Haushalt,
  • gefährliche Stoffe oder sonstige Gefahrenquellen,
  • Tiere, von denen eine Gefahr oder erhebliche Behinderung ausgehen kann.

Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Medikamente, persönliche Dokumente und sonstige besonders wertvolle oder vertrauliche Gegenstände sollen vor Beginn der Reinigung sicher verwahrt werden.

Verkehrs- und Arbeitswege müssen ausreichend frei und sicher sein. Die eingesetzten Kräfte dürfen nicht angewiesen werden, unvereinbarte, unzulässige oder objektiv gefährliche Tätigkeiten auszuführen.

Ändern sich Pflegegrad, Pflegekasse, Versicherungsnummer, Wohnort, Bevollmächtigung oder andere für die Abrechnung bedeutsame Umstände, ist First Wisch unverzüglich zu informieren.

§ 6 Schlüssel und Zugangsmittel

Schlüssel, Zugangskarten oder Zugangscodes können First Wisch aufgrund einer gesonderten Vereinbarung überlassen werden.

Die Übergabe und Rückgabe körperlicher Schlüssel werden dokumentiert. Schlüssel werden möglichst ohne Namens- oder Adressangabe gekennzeichnet und sicher verwahrt.

Eine Weitergabe an andere Personen erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

Der Verlust eines Schlüssels oder Zugangsmittels wird der Kundin oder dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

Für Schlüsselverluste und daraus entstehende Schäden haftet First Wisch nach den gesetzlichen Vorschriften. Erstattet werden nur erforderliche und verhältnismäßige Sicherungsmaßnahmen.

Nach Beendigung des Vertrags sind überlassene Schlüssel und Zugangsmittel unverzüglich zurückzugeben.

§ 7 Arbeitsmittel und Reinigungsprodukte

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bringt First Wisch die erforderlichen Arbeitsgeräte und Reinigungsmittel mit.

First Wisch verwendet für den jeweiligen Untergrund geeignete Produkte und Geräte. Bei empfindlichen oder unbekannten Materialien kann zunächst eine Prüfung an einer unauffälligen Stelle erfolgen.

Verlangt die Kundin oder der Kunde die Verwendung eigener Geräte oder Reinigungsmittel, müssen diese geeignet, ordnungsgemäß gekennzeichnet, funktionsfähig und sicher sein.

First Wisch haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf ungeeignete, falsch gekennzeichnete oder mangelhafte, von der Kundin oder dem Kunden bereitgestellte Produkte oder Geräte zurückzuführen sind, sofern deren Mangel für First Wisch nicht erkennbar war.

§ 8 Abrechnung über die Pflegekasse

Eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag oder andere Leistungen der Pflegeversicherung setzt voraus, dass:

  • die gesetzlichen und persönlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind,
  • ein entsprechender Pflegegrad besteht,
  • die Leistung im häuslichen Umfeld erbracht wird,
  • die konkrete Leistung von der Anerkennung von First Wisch umfasst ist,
  • noch ein ausreichender Leistungsanspruch vorhanden ist und
  • die zuständige Pflegekasse die Abrechnung akzeptiert.

Die Pflegekasse übernimmt nur tatsächlich erbrachte, nachgewiesene und anerkennungsfähige Leistungen. Angebote zur Unterstützung im Alltag und der Entlastungsbetrag sind in §§ 45a und 45b Abs.1 Nr.4 SGB XI geregelt.

Für eine Direktabrechnung kann die Kundin oder der Kunde First Wisch den entsprechenden Erstattungsanspruch gegenüber der Pflegekasse durch eine gesonderte Abtretungserklärung übertragen.

Die Kundin oder der Kunde stellt die für die Abrechnung erforderlichen Angaben und Nachweise zur Verfügung. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Name und Geburtsdatum der versicherten Person,
  • Anschrift,
  • Versichertennummer,
  • Pflegegrad,
  • zuständige Pflegekasse,
  • Pflegegradbescheid oder vergleichbarer Nachweis,
  • unterschriebene Abtretungserklärung,
  • Bestätigung der tatsächlich erbrachten Leistungen.

Die Kundin oder der Kunde beziehungsweise eine bevollmächtigte Person bestätigt nur tatsächlich erbrachte Leistungen und den zutreffenden Leistungsumfang.

First Wisch kann nicht garantieren, dass eine Pflegekasse jede gewünschte Leistung oder jeden gewünschten Umfang übernimmt. Insbesondere qualifizierte Fachreinigungen, Arbeiten in größerer Höhe oder Leistungen außerhalb des unmittelbaren Wohnumfelds können ganz oder teilweise privat zu bezahlen sein.

Privat zu bezahlende Leistungen werden nur erbracht, wenn die Kundin oder der Kunde vor der Durchführung nachvollziehbar über den Preis und die fehlende oder unsichere Kostenübernahme informiert wurde und der privaten Beauftragung zugestimmt hat.

Lehnt die Pflegekasse eine Abrechnung aufgrund eines von First Wisch zu vertretenden Fehlers ab, wird der abgelehnte Betrag nicht der Kundin oder dem Kunden in Rechnung gestellt.

Beruht die Ablehnung dagegen auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben, einem nicht mitgeteilten Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen oder einer bereits anderweitigen Ausschöpfung des Budgets, kann eine private Zahlungspflicht bestehen, soweit diese vor Leistungserbringung transparent vereinbart wurde.

Änderungen des verfügbaren Budgets oder eine parallele Nutzung durch andere Anbieter sind First Wisch unverzüglich mitzuteilen.

§ 9 Preise, Rechnungen und Zahlung

Es gelten die im individuellen Angebot oder Vertrag genannten Preise. Preise gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt.

Eventuelle Anfahrts-, Material- oder Sonderkosten werden nur berechnet, wenn sie vor der Beauftragung vereinbart wurden.

Bei Direktabrechnung stellt First Wisch die anerkennungsfähigen Kosten der zuständigen Pflegekasse in Rechnung.

Privat zu zahlende Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mahn- oder Inkassokosten werden nur in tatsächlich entstandener und gesetzlich zulässiger Höhe berechnet.

Preisänderungen für zukünftige Leistungen werden rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Sie werden nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung oder eines neuen Angebots Vertragsbestandteil. Bis dahin gelten die bisherigen Preise.

§ 10 Termine, Absagen und fehlender Zugang

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem geplanten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer unverschuldeten kurzfristigen Verhinderung, insbesondere wegen eines medizinischen Notfalls, einer ungeplanten Krankenhauseinweisung oder eines Todesfalls, werden keine Ausfallkosten berechnet, sofern First Wisch so früh wie möglich informiert wird.

Bei einer späteren Absage oder wenn der Zugang zur Wohnung aus einem von der Kundin oder dem Kunden zu vertretenden Grund nicht möglich ist, kann First Wisch Ersatz des tatsächlich entstandenen Ausfalls verlangen.

Dabei werden ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der frei gewordenen Arbeitszeit angerechnet. Der Kundin oder dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Muss First Wisch einen Termin absagen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder eine geeignete Vertretung angeboten. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet oder gutgeschrieben.

Arbeiten im Außenbereich oder in größerer Höhe können bei Sturm, Frost, starkem Regen, extremer Hitze oder anderen Sicherheitsrisiken verschoben werden.

§ 11 Leistungsnachweise, Beanstandungen und Nachbesserung

Leistungen, die gegenüber einer Pflegekasse abgerechnet werden, werden in einem Leistungsnachweis dokumentiert.

Der Leistungsnachweis enthält insbesondere das Datum, die Art der Leistung, die Einsatzdauer und die hierfür berechneten Kosten.

Erkennbare Beanstandungen sollen First Wisch möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit die Leistung überprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden kann.

Die gesetzlichen Rechte der Kundin oder des Kunden werden durch eine verspätete Mitteilung nicht ausgeschlossen.

Bei berechtigten Beanstandungen erhält First Wisch zunächst Gelegenheit, die beanstandete Leistung innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern, soweit eine Nachbesserung möglich und zumutbar ist.

Eine vollständige Entfernung alter, tief eingezogener oder materialbedingter Verschmutzungen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und fachlich möglich ist.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

Einmalige Reinigungsaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

Verträge über regelmäßige Leistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Ein unbefristeter Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Die Kündigung kann insbesondere per Brief oder E-Mail erklärt werden. Gesetzlich zulässige andere Kündigungsformen bleiben unberührt.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • wiederholtem erheblichem Zahlungsverzug,
  • wiederholt verweigertem oder unmöglichem Zugang,
  • Bedrohungen, Beleidigungen, sexueller Belästigung oder Gewalt,
  • erheblichen und nicht beseitigten Sicherheits- oder Gesundheitsgefahren,
  • wiederholter Aufforderung zu unzulässigen oder nicht vereinbarten Tätigkeiten,
  • Verlust der für die betreffende Leistung notwendigen Anerkennung.

Bei Tod der leistungsnehmenden Person, dauerhaftem Umzug in eine stationäre Einrichtung oder dauerhafter Aufgabe des Haushalts kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.

§ 13 Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern

Wird ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel – beispielsweise telefonisch oder per E-Mail – oder außerhalb der Geschäftsräume von First Wisch geschlossen, kann Verbraucherinnen und Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Die Kundin oder der Kunde erhält hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.

Soll First Wisch auf ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden, ist hierfür eine gesonderte ausdrückliche Erklärung erforderlich.

Bei einem wirksamen Widerruf nach Beginn der Leistungserbringung ist nur der gesetzlich geschuldete Wertersatz für die bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten Leistungen zu zahlen.

Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen nur unter den gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erlöschen.

§ 14 Haftung

First Wisch haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
  • soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet First Wisch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Beschäftigte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von First Wisch.

First Wisch haftet nicht für bereits vorhandene Schäden, normale Abnutzung oder Schäden, die auf nicht mitgeteilte Materialbesonderheiten, verdeckte Mängel oder unrichtige Kundenangaben zurückzuführen sind, soweit First Wisch diese Umstände nicht erkennen musste.

Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche werden nicht durch kurze Melde- oder Ausschlussfristen eingeschränkt.

§ 15 Leistungshindernisse und höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von First Wisch nicht zu vertretender Umstände vorübergehend nicht erbracht werden, wird die Kundin oder der Kunde unverzüglich informiert.

Hierzu können insbesondere extreme Wetterereignisse, behördliche Maßnahmen, Verkehrssperrungen, unverschuldete Unfälle oder erhebliche unvorhersehbare Betriebsausfälle gehören.

Die Vertragsparteien vereinbaren nach Möglichkeit einen Ersatztermin. Für nicht erbrachte Leistungen wird keine Vergütung berechnet.

Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

§ 16 Vertraulichkeit und Datenschutz

First Wisch und die eingesetzten Personen behandeln alle im Haushalt bekannt werdenden persönlichen und familiären Informationen vertraulich.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, Durchführung des Vertrags, Einsatzplanung, Dokumentation und Abrechnung mit Pflegekassen.

Einzelheiten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von First Wisch.

Soweit Gesundheits-, Pflege- oder Versicherungsdaten verarbeitet werden, erfolgt dies nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage, eine vertragliche Notwendigkeit oder eine wirksame Einwilligung besteht.

§ 17 Verbraucherstreitbeilegung

First Wisch ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 18 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Kundin oder der Kunde ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Unternehmenssitz von First Wisch wird nicht vereinbart.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von ihrer Form wirksam, soweit das Gesetz keine besondere Form verlangt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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