Spezialisierte Haushaltsreinigung für pflegebedürftige Menschen

Mehr als
nur sauber.

Professionelle Haushaltsreinigung für mehr Entlastung im Alltag. Diskret, zuverlässig und auf Wunsch direkt mit der Pflegekasse abrechenbar.

Kostenfrei · unverbindlich · persönlich

Reinigungskraft von First Wisch bei der Reinigung in einem Haushalt

Über 300

betreute Haushalte

Anerkannt nach

§ 45a SGB XI

Direkte Abrechnung

mit der Pflegekasse

In ganz NRW &

Niedersachsen

Für Angehörige

Sie kümmern sich um den Menschen. Wir kümmern uns um das Zuhause.

Zwischen Arztterminen, Einkäufen, Telefonaten und dem eigenen Alltag bleibt oft auch die Reinigung an den Angehörigen hängen.

First Wisch übernimmt diese Aufgaben zuverlässig und respektvoll. Damit Sie die Zeit mit Ihren Angehörigen einfach unbeschwert nutzen können.

Entlastung unverbindlich besprechen

Gut zu wissen

Viele Familien erfahren erst spät,
dass Unterstützung möglich ist.

Häufig bleibt der Entlastungsbetrag ungenutzt, weil viele Familien die Möglichkeiten zur Unterstützung im Haushalt noch nicht kennen.

01

Pflegegrad vorhanden?

Gemeinsam klären wir, was Ihre Pflegekasse übernimmt und helfen bei den Unterlagen.

02

Entlastung direkt zu Hause

Der Entlastungsbetrag ist auch für anerkannte Unterstützung im eigenen Haushalt vorgesehen.

03

Budget noch ungenutzt?

Nicht genutzte Beträge können übertragen werden. Wir prüfen den aktuellen Stand mit Ihnen.

Ihr Anspruch bei der Pflegekasse

Mit einem Pflegegrad steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag zu.

Diesen können Sie für anerkannte Unterstützungsleistungen im Haushalt nutzen.

Wir beraten Sie persönlich und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Über den Standard hinaus

Mehr als nur Staubsaugen, Böden und Bad.

First Wisch übernimmt auch Arbeiten, die spezielles Können, Sorgfalt und professionelles Equipment voraussetzen.

Ein Mitarbeiter von First Wisch reinigt eine große Glasfläche an einer Terrassentür.

Fenster & große Glasflächen

Streifenfreie Reinigung von Fenstern, Glasflächen und Bereichen, die über das Übliche hinausgehen.

Ein Mitarbeiter von First Wisch reinigt im Außenbereich an einer Terrasse und Glasfront.

Wintergärten & Terrassenüberdachungen

Auch anspruchsvolle Glas- und Außenbereiche gehören zu den Leistungen von First Wisch.

Ein Mitarbeiter von First Wisch reinigt einen Rollladen an einem Haus.

Rollläden, Jalousien & schwer Erreichbares

Detailarbeiten, die viele nicht übernehmen, führen wir sorgfältig und fachgerecht aus.

Leistungen auf einen Blick

Wählen Sie eine Leistung aus, um alle enthaltenen Arbeiten zu sehen.

Glasreinigung Klare Sicht – innen wie außen.
  • Fenster innen und außen
  • Rahmen- und Falzreinigung
  • Fenstersimse
  • Glastüren
  • Spiegel
Wintergartenreinigung Gründliche Pflege großer Glasflächen.
  • Innen- und Außenreinigung
  • Dachverglasung
  • Rahmen
  • Türen
Terrassenüberdachungen Saubere Dächer und gepflegte Konstruktionen.
  • Glas- und Kunststoffdächer
  • Rahmen
  • Aluminiumkonstruktionen
Rollläden & Jalousien Detailreinigung rund um den Sonnenschutz.
  • Rollläden
  • Jalousien
  • Lamellen
  • Raffstores
Unterhaltsreinigung Regelmäßige Sauberkeit im gesamten Haushalt.
  • Staubsaugen
  • Boden wischen
  • Küche reinigen
  • Badezimmer reinigen
  • WC reinigen
  • Türen reinigen
  • Lichtschalter reinigen
  • Fußleisten reinigen
Grundreinigung Intensive Reinigung für besonders gründliche Ergebnisse.
  • Intensivreinigung aller Bodenbeläge
  • Entfernung hartnäckiger Verschmutzungen
  • Heizkörper
  • Sockelleisten
  • Türen und Zargen
  • Fliesen
Treppenhausreinigung Ein gepflegter Eindruck vom Eingang bis zum Podest.
  • Treppen
  • Podeste
  • Geländer
  • Handläufe
  • Fenster
  • Eingangstüren
  • Briefkastenanlage
  • Fußmatten

So einfach geht’s

Von der ersten Frage bis zur regelmäßigen Reinigung begleiten wir Sie persönlich.

1

Anfrage senden

Kontaktieren Sie uns bequem online oder telefonisch.

2

Persönliche Beratung

Wir besprechen Ihren Bedarf und klären alle Fragen.

3

Termin & Reinigung

Wir vereinbaren einen passenden Termin und führen die Reinigung zuverlässig durch.

4

Direkte Abrechnung

Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Häufige Fragen

Was Familien vor dem ersten Gespräch wissen möchten

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Persönliche Details klären wir anschließend gemeinsam.

Eigene Frage stellen
Kann die Pflegekasse meine Reinigung zu Hause übernehmen?

Ja, anerkannte Reinigungsleistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass ein Pflegegrad vorliegt, die Person zu Hause lebt und ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter beauftragt wird.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Für die Abrechnung über die Pflegekasse benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Liegt noch kein Pflegegrad vor, erklären wir Ihnen gern die nächsten Schritte. Eine private Beauftragung ist ebenfalls möglich.

Muss ich den Entlastungsbetrag extra beantragen?

Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag muss nicht noch einmal gesondert beantragt werden. Er entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Abrechnung werden jedoch Nachweise und Unterlagen benötigt, dabei unterstützen wir Sie.

Was kostet mich die Reinigung?

Im Rahmen Ihres verfügbaren Anspruchs entstehen Ihnen für übernommene Leistungen keine eigenen Kosten. Sollte eine gewünschte Leistung nicht oder nicht vollständig von der Pflegekasse übernommen werden, besprechen wir mögliche private Kosten vorher offen mit Ihnen.

Wird durch die Reinigung mein Pflegegeld gekürzt?

Nein, der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu anderen Leistungen der häuslichen Pflege gewährt. Die Nutzung des Entlastungsbetrags führt nicht automatisch zu einer Kürzung des Pflegegeldes.

Was passiert mit einem nicht genutzten Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge können angespart und später eingesetzt werden. Verbleibende Beträge eines Kalenderjahres können grundsätzlich noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.

Kann angespartes Budget für eine größere Reinigung genutzt werden?

Ja, angespartes Budget kann häufig für einen umfangreicheren Einsatz verwendet werden. Voraussetzung ist, dass genügend Budget vorhanden ist und die geplanten Reinigungsleistungen anerkannt und abrechenbar sind. Das klären wir vor dem Termin.

Woher weiß ich, wie viel Budget noch vorhanden ist?

Den aktuellen Stand erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse. Auf Wunsch klären wir gemeinsam, welche Informationen benötigt werden. Bei direkter Abrechnung sollten Sie regelmäßig Leistungsnachweise oder Abrechnungsübersichten erhalten, damit Ihr verfügbares Budget nachvollziehbar bleibt.

Muss ich die Rechnung zunächst selbst bezahlen?

Nein, bei einer direkten Abrechnung müssen Sie nicht in Vorkasse gehen. Dafür wird eine Abtretungserklärung benötigt, mit der Sie uns erlauben, die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen.

Können Angehörige die Reinigung organisieren?

Ja, Angehörige können die Beratung und Terminplanung übernehmen. Verträge und Abrechnungsunterlagen werden von der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben.

Kommt möglichst immer dieselbe Person?

Ja, wir planen möglichst mit einer festen Bezugsperson. So bleiben Ihre Wünsche, Abläufe und die Besonderheiten Ihres Zuhauses vertraut. Sollte eine Vertretung nötig sein, informieren wir Sie.

Muss ich etwas vorbereiten?

Damit wir gründlich arbeiten können, sollten die zu reinigenden Bereiche gut zugänglich und nicht vollständig zugestellt sein. Geräte und professionelle Reinigungsmittel bringen wir mit.

Ein Gespräch kann vieles leichter machen

„Hätten wir das früher gewusst.“

Viele Möglichkeiten zur Entlastung werden erst spät entdeckt. Ein kurzer Austausch genügt, um herauszufinden, was in Ihrer Situation möglich ist.

Kontakt & Beratung

Kostenfrei, unverbindlich und persönlich.

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.